Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. (Gleichstellung)

Simone Hofmann, Monday, 16.11.2009, 09:09 (vor 5282 Tagen) @ hackenberger

Hallo!

Kurz mein Fall: 1. Antrag auf Gleichstellung wurde von der AfA abgelehnt. Wir haben Widerspruch eingelegt der nach Auskunft an den Kollegen derzeit bei Gericht zur Entscheidung liegt.
Hier meine Frage: Gilt für den Antragssteller jetzt der Kündigungsschutz trotzdem, obwohl schon mal eine Ablehnung erfolgt ist aber das Widerspruchsverfahren ja noch nicht abgeschlossen ist>

Der Kollege möchte nämlich gerne zur Schwerbehindertenversammlung kommen aber ich bin mir jetzt nicht sicher ob er teilnehmen darf!


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