Ab welchem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. (Gleichstellung)

Simone Hofmann, Monday, 16.11.2009, 14:15 (vor 5283 Tagen) @ WoBi

» "Nach § 90 Abs. 2a SGB IX stand der Klägerin, obwohl sie bei Ausspruch der
» Kündigung einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt war, kein
» Sonderkündigungsschutz zu. Sie hat ihren Gleichstellungsantrag nicht
» mindestens drei Wochen
, sondern nur drei Tage vor der Kündigung
» gestellt."


Danke für die Antwort, aber in meinem Fall geht es nicht darum dass der Kollege von einer Kündigung betroffen ist.
Nochmal zur Erklärung: Ich habe mit meinem Kollegen einen Gleichstellungsantrag gestellt (Ende letztes Jahr) der von der AfA abgelehnt wurde. Jetzt befinden wir uns im Widerspruchsverfahren das mittlerweile vor Gericht zur Entscheidung liegt.
Da die entgültige Klärung des Antrags ja somit noch aussteht, zählt der Kollege als Gleichgestellt oder nicht>


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