handicapt (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 20.08.2005, 19:55 (vor 6845 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

ich verstehe grundsätzlich Deine Bedenken und Dein Anliegen/Wille. Doch folgende Frage muss sein: Ist der Arbeitsplatz wirklich nicht behindertengerecht Eingerichtet oder "ganz einfach" nur nicht so eingerichtet wie er nach geltendem Recht und Verstand eingerichtet sein soll. Wo ist das Problem der nichtbehindertengerchten Einrichtung Ausstattung>

Die Koll. sitz im Rollstuhl und kommt wohl auch im Rollstuhl ins Büro und wohl auch an ihre Unterlagen usw.

Bitte dei Fargen nicht falsch verstehen!!!

Es ist somit vermutlich "nur" ein Thema welches in dieser Form jeden, also auch nicht behinderten AN treffen könnte. Somit ist es vermutlich ein Thems des BetrVG/PerVG also BR/PR.

Falls Du Bedenken wegen einer nichtbehindertengrechten Einrichtung/Aussattung hast könntest Du den technischen Berater des Integrationsamtes mit einbinden, hier muss aber der AG zustimmen, zu mindest musst Du ihn vorher informieren und ihm Gelegenheit geben hier nein zu sagen. Er kann auf alle Fälle dem technischen Berater den Zutritt verwehren. Eine Möglichkeit wäre noch die Berufsgenossenschaft und den betriebsärztlichen Dienst und die interen Arbeitssicherheit einschalten. Hier kann sich der AG nicht dagegen wehren.

Wegen der Einstellungsuntersuchung würde ich mir erst einmal keine Gedanken machen. Hier trägt der AG das Risiko auch wenn er heute eine anordnen würde und als FDolge das schon nun 1 Jahr andauernde Beschäftigungsverhältnis nun beenden wollte.

Das Thema Gefährdungsbeurteilung ist auch grundsätzlich ein BR/PR Thema, es sei denn es gäbe in der Behinderung liegende besonderheiten.


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