handicapt (Allgemeines)

traute, Saturday, 20.08.2005, 20:24 (vor 6845 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Traute,
»
» ich verstehe grundsätzlich Deine Bedenken und Dein Anliegen/Wille. Doch
» folgende Frage muss sein: Ist der Arbeitsplatz wirklich nicht
» behindertengerecht Eingerichtet oder "ganz einfach" nur nicht so
» eingerichtet wie er nach geltendem Recht und Verstand eingerichtet sein
» soll. Wo ist das Problem der nichtbehindertengerchten Einrichtung
» Ausstattung
>

weder das eine noch das andere ist der fall. das ganze ist überhaupt kein arbeitsplatz nach arbeitsschutzgesetzen. es handelt sich vermutlich um einen bereitschaftraum, keiner weiß das so genau. der monitor ist uralt und flimmert, der stuhl ist schrott.
»
» Die Koll. sitz im Rollstuhl und kommt wohl auch im Rollstuhl ins Büro und
» wohl auch an ihre Unterlagen usw.
»
»

die kollegin muß auf einem speziellen stuhl sitzen, nicht im rollstuhl. sie kommt und geht im rollstuhl, bewegt sich im gelände mit einem elektrostuhl. an akten in schränken kommt sie sehr schlecht ran.


»
» Es ist somit vermutlich "nur" ein Thema welches in dieser Form jeden, also
» auch nicht behinderten AN treffen könnte. Somit ist es vermutlich ein
» Thems des BetrVG/PerVG also BR/PR.
»
» Falls Du Bedenken wegen einer nichtbehindertengrechten
» Einrichtung/Aussattung hast könntest Du den technischen Berater des
» Integrationsamtes mit einbinden, hier muss aber der AG zustimmen, zu
» mindest musst Du ihn vorher informieren und ihm Gelegenheit geben hier
» nein zu sagen. Er kann auf alle Fälle dem technischen Berater den Zutritt
» verwehren. Eine Möglichkeit wäre noch die Berufsgenossenschaft und den
» betriebsärztlichen Dienst und die interen Arbeitssicherheit einschalten.
» Hier kann sich der AG nicht dagegen wehren.
»
»
habe ich alles gemacht.es dauert wochen, bis termine koordiniert sind. WO sitzt und arbeitet sie bis dahin> das ist die frage...


Wegen der Einstellungsuntersuchung würde ich mir erst einmal keine
» Gedanken machen. Hier trägt der AG das Risiko auch wenn er heute eine
» anordnen würde und als FDolge das schon nun 1 Jahr andauernde
» Beschäftigungsverhältnis nun beenden wollte.

eine KÜ würde er wohl beim integrationsamt nicht durchbekommen. § 84, 2 SGB IX
»
» Das Thema Gefährdungsbeurteilung ist auch grundsätzlich ein BR/PR Thema,
» es sei denn es gäbe in der Behinderung liegende besonderheiten.

diese besonderheiten gibt es.

das ganze problem ist, niemand fühlt sich zuständig oder weiß bescheid. der absolute hohn ist ihr vorgesetzter, ein oberarzt, der die situation auch noch verniedlichet.... und das in dem zweitgrößten universitätsklinikum deutschlands!! (nur am rande bemerkt)

leider hat bis mai d.j. niemand von dem ganzen gewußt, dann haben alle weg gesehen. ich würde diese situation gerne im direktorium unter 4 augen ansprechen. würdest du mir dazu raten>


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