handicapt (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 21.08.2005, 18:04 (vor 6843 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

hier hilft ggf. nur ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Direktorium weiter. Du solltest dieses aber gemeinsam mit dem BR/PR-Vorsitzenden führen. Denn offenbar kommt ja auch dieser nicht weiter und ist so vermute ich mal hier bei der Einstellung übergangen worden oder wie kommt es, dass Du erst so spät von der Beschäftigung informiert wurdest>

Zu Deiner Frage BASchwb = Beauftragte für die Belange der Schwerbehinderten des AG!

Hier hat der AG ganz klar gegen die §§ 81 und 95 offenbar verstoßen. Es wäre ggf. mal zu prüfen ob man hier gegen den verantwortlichen Ober-/Stationsarzt (der welcher hier das ganze zu verantworten hat) ein Ordnungsgelg (geht bis 10.000,- €) beantragt werden. Diese wird ja gegen den Verantwortlichen persönlich verhangen und darf vom AG nicht erstattet oder übernommen werden. Dieses wäre ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiter glaiube ich auch bei den negativen Kassenlagen nicht, das sie dazu bereit wären. Zumindest ein ganz deutliches Gespräch mit dem Verantwortlichen hierüber, also deutlicher Hinweis auf diese Möglichkeit/Summe. Es wäre auch ein Thema für das Gespräch mit dem Direktorium. Ggf. reicht ja erstmals ein deutlicher HInweis auf den § 156.

Seit ihr noch öffentl. Dienst> Dann wäre ja auch der § 82 noch zu beachten.

Wie auch immer, eine Einstellung ganz egal welcher Art unterliegt der Mitbestimmung des BR/PR und bei Schwb auch dem § 95 SGB IX. EinVerstoß gegen den § 95 ist der Weg zum § 156 und den hier gegebenen Folgen.

Zum Schluß noch die Frage: Wenn auch der BR/PR hier bei der Einstellung übergangen wurde, was unternimmt dieser> Ist er nicht übergangen worden, stellt sich die Frage, wieso wurde die SchwbV nicht eingebunden bzw. erhielt erst so spät Kenntnis von allem>>


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