handicapt (Allgemeines)

traute, Sunday, 21.08.2005, 09:38 (vor 6848 Tagen) @ hackenberger

»
» Hier aber auch einmal die Frage: Ist der Beauftragte für die Belange der
» Schwerbehinderten hier eingebunden und was sagt dieser bzw. unternimmt
» dieser. Er ist hier auf Grund seiner gesetzliche Pflichten/Aufgaben
» gefordert
.
»
ja bernd, nachdem ich im mai von der MA selber involviert wurde (bzgl eines parkplatzproblemes) habe ich erst kenntnis von der situation, in der sie sich befindet, erhalten und den beauftragten sowie den sicherheitsingenieur eingeschaltet. beide sind z.zt. ratlos und wissen nicht, wie oder was getan werden soll, muss etc. der sicherheitsing. würde den arbeitsplatz SOFORT beurteilen, nur alle anderen (betriebsärztlicher dienst, vorgesetzter, dienststelle) sind terminlich nicht unter einen hut zu bringen. deshalb nochmal 4 wo verzögerung.


» Hier ist möglicher Weise auch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen
» SchwbV und BASchwb anzustreben.
»

BASchwb bedeutet was> bundesagentur für arbeit vielleicht> alles am laufen... zuständig ist das arbeitsamt für kostenübernahme eines stuhles. antrag gestellt und abgelehnt mit der begründung, sie habe einen stuhl vor jahren finanziert bekommen (den sie auch mitgebracht hat und in den einen büro nutzt) das arbeitsamt VERLANGT, sie solle tgl den stuhl von A nach B transportieren. wie das allerdings möglich sein soll, ist schleierhaft. soll sie hinter ihren rollstuhl einen karren spannen, wer hebt den stuhl darauf und runter) absoluter schwachsinn! integrationsamt ist auch eingeschaltet, die sagen, sie sind nicht zuständig. also gibt es keinen stuhl>>>>

» Du schreibst weiter, dass grundsätzlich der Arbeitsplatz als Arbeitsplatz
» in Frage gestellt wird. Damit ist es ein grundsätzliches BR/PR Thema. Was
» sagt also der BR/PR hier, was hat er unternommen unternimmt dieser>

die sind von mir informiert worden und haben ebenfalls eine arbeitsplatzgefährdungsbeurteilung eingefordert.

»
» Hier besteht ganz offenbar ein sehr großer Gesprächsbedarf,
» vertrauensvoller Gesprächsbedarf. Dieser sollt angegangen werden. Das
» Gespräch, bzw.

ein Gespräch mit Direktorium würde ich mir als letzte
» Eskalationsmöglichkeit vorbehalten. Sollten die hier vorher zu führende
» Gespräche aber nicht zum Ziel führen würde ich dieses auch als solches
» führen.
»

so habe ich auch als letzte möglichkeit gedacht.

» Du schreibst weiter, die Koll. bedarf auf Grund einer Behinderung
» besonderer Arbeitsplatzausstattung (Stuhl) und ggf. weiterer Hilfsmittel
» um mit den Akten/Unterlagen entsprechend händeln zu können. Hier ist der
» AG gem. § 81 gefordert am besten unter Einbeziehung des tech. Beraters des
» Integrationsamtes. Hier besteht offenbar auch ein Anspruch auf Mittel aus
» der Ausgleichsabgabe hierfür.

siehe oben
»
» Zum Schluss aber noch die Frage: Wieso konnte es überhaupt dazu kommen,
» dass ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin überhaupt auf einen solchen
» Arbeitsplatz (Ausstattung/Einrichtung) gesetzt werden konnte und dass 1
» Jahr lang> Hätte man hier nicht von Anfang an besser hinsehen und Fragen
» stellen sollen>>

diese frage habe ich mir auch gestellt. die MA ist bei vorstellungsgesprächen, die nur zwischen ihr und dem oberarzt stattgefunden haben (alles ohne stellenausschreibung!!) davon ausgegangen, dass ein adequater arbeitsplatz zur verfügung steht. ihre behinderung ist ja offensichtlich. leider lief alles ganz anders und erst im juni hatte sie darüber ein klärendes gespräch mit ihrem vorgesetzten. bisher nur leere versprechungen.
jetzt muß natürlich die ganze sache von hinten aufgerollt werden und die MA hat terminliche vorgaben in ihren studien zu erfüllen!! für mich grenzt das an "körperverletzung".


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