PKW Beihilfe aus der KFZHV (Hilfsmittel)

DoSto, Monday, 14.05.2012, 15:46 (vor 4368 Tagen) @ löschi

Hallo,

eine Frage hätte ich zur KFZ-Hilfeverordnung. Ein Beschäftigter hatte einen PKW, behindertengerecht umgebaut, für den lt. Arbeitsvertrag auch die dienstliche Nutzung vereinbart ist. Der Beschäftigte ist auf den PKW angewiesen aufgrund seiner Behinderung. Nun wurde dieser PKW total abgebrannt. Aus diesem Grund wurde aus der KFZ-Hilfeverordnung für den Kollegen beim zuständigen Arbeitsamt eine Bezuschussung gem. § 1 - 3 der Verordnung beantragt. Das Arbeitsamt stellt sich quer, wir haben Widerspruch eingereicht. Denn, im Prinzip steht sein Arbeitsplatz auf der Kippe, wenn er die arbeitsvertraglichen Bedingungen nicht erfüllen kann. Aus dem Pool kann er keinen PKW nehmen, da die Behinderung es nicht zulässt.

Wie schätzt ihr die Situation ein>

Gruß

DoSto

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DoSto


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