PKW Beihilfe aus der KFZHV (Hilfsmittel)

DoSto, Tuesday, 15.05.2012, 09:42 (vor 4367 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es war Vandalismus und es besteht keine Schuldfrage bez. der Versicherung. Die Versicherung leistet auch bzw. hat geleistet. Es wird auch nur die Differenzsumme beantragt zur Wiederbeschaffung.

Das Arbeitsamt begründet die Ablehnung damit, dass der Kollege einen kurzen Weg zur Arbeit hat, den er auch mit Öffis vornehmen kann, deshalb würde der Antrag abgelehnt. Auf die berufliche Situation sind sie nicht eingegangen.

Sicher kann der Kollege kurzzeitig auch ohne diese arbeitsvertragliche Verpflichtung beschäftigt werden - aber welcher Arbeitgeber lässt sich dauerhaft darauf ein, auf die vereinbarte Arbeitsleistung zu verzichten>

Gruß

DoSto

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DoSto


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