PKW Beihilfe aus der KFZHV (Hilfsmittel)

hackenberger, Wednesday, 16.05.2012, 13:53 (vor 4366 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

ja, grundsätzlich ist bei dieser Begründung für die Notwenigkeit die Agentur für Arbeit zuständig. Wenn aber ohne diese Beschaffung die Beschäftigung gefährdet ist kann auch die DRV leistungsträger werden. Weiter wenn der AG eine Umrüstung eines PKW benötigt für die tägl. Arbeit wäre das IA wohl zuständig, da dann es um einen Fall des § 81 Abs. 4 SGB IX geht. Wenn es um die private Notwenigkeit geht, weil ohne einen solchen Pkw die Teilhabe am Leben nicht möglich wäre könnte die Krankenkasse der Leistungsträge sein, wie bei elektr. Rolli.

Also, gut beraten lassen und dann den Antrag ggf. richt und vom richtigen stellen.

Doch wenn es nur um den Weg zur Arbeit geht, also dann hier wie beantragt bei der Agentur für Arbeit, kann die Agentur es ablehnen wenn es hierzu andere "günstigere" Möglichkeiten gibt. Das könnte dann ggf. auch ein Fahrdienst sein.

Also die KFZHV soll nicht abgeschafft werden, davon habe ich nichts gehört. Wenn solche Aussagen vom SB der AfA kommen, sollte man das Gespräch mit dem Leiter der AfA suchen.

Merke, es ist daher ggf. nicht ungeschickt vor Antragstellung immer erst einmal das Gespräch mit dem Leistungsträger suchen. Weiter gerade bei solchen Pkw wäre auch ein Vollkaskoversicherung nicht ungeschickt!


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