PKW Beihilfe aus der KFZHV (Hilfsmittel)

DoSto, Wednesday, 16.05.2012, 13:32 (vor 4366 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

dass die Arbeitsagentur zuständig ist, sich aber versucht, da raus zu winden, steht eindeutig fest. Mir z. B. hatte der zuständige Sachbearbeiter dort anfangs erzählt, diese Verordnung würde sowieso abgeschafft werden. In dem Sinne: da braucht ihr gar nicht erst einen Antrag stellen!> Anfangs ging es hauptsächlich um § 1, jetzt ist der § 3 Abs. 3 die Begründung zur Ablehnung. Allerdings geht es um genau diese §§ nicht. Leistungsträger ist die Agentur - das haben wir mit dem IFD schon geklärt.

Ich dachte eigentlich, dass die Arbeitsagentur den Auftrag hat, Leute in Arbeit zu bringen und zu halten!>

Wir haben jetzt einmal den Landesbeauftragten für die Schwerbehinderten Menschen eingeschaltet. Mal sehen, was dabei herauskommt.

Gruß

DoSto

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DoSto


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