Mehrarbeit von BR abgelehnt, § 124 SGB IX trotzdem möglich (Allgemeines)

sbv-ratschlag, Thursday, 11.10.2012, 15:10 (vor 5124 Tagen)

Hallo zusammen,

habe als Schwerbehindertenvertreter folgendes Problem. Der AG hat am 10.10.2012 Überstunden (20 Std./Angestellter monatlich von Oktober bis Dezember) beim Betriebsrat beantragt, was er aufgrund von Stellenabbau im Jahr 2011 abgelehnt hat.

Am 08.10.2012 hat mich ein schwerbehinderte Kollege wegen Mehrarbeit § 124 SGB IX angesprochen. Der Belegschaft wurde noch nichts von den geplanten Überstunden mitgeteilt.

Laut der Internetseite Schwbv.de "muss der schwerbehinderte Mensch sein Verlangen nach Freistellung von Mehrarbeit nicht begründen, aber ausdrücklich und möglichst frühzeitig erklären. Das Verlangen ist so rechtzeitig zu stellen, dass sich der Arbeitgeber darauf einstellen kann. Jedenfalls darf er der Arbeit nicht ohne Freistellungsverlangen einfach fernbleiben oder den Arbeitsplatz nach Ende der regelmäßigen arbeitstäglichen Arbeitszeit verlassen.
Allerdings muss auch der Arbeitgeber vorher die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig informieren (Anordnung von Mehrarbeit §95 Abs. 2 SGB IX)."

Die SBV wurde nicht über Überstunden informiert.

Ist es jetzt nach der Beantragung der Überstunden vom AG beim BR und dessen Ablehnung noch möglich Mehrarbeit bei einem schwerbehinderten Menschen nach § 124 SGB IX abzulehnen> Gilt dies noch als "rechtzeitig">

Es besteht ja die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die Angelegenheit vor dem Arbeitsgericht austrägt und es doch zur Mehrarbeit kommen wird.

Vielen Dank für die Information im Voraus.

Viele Grüße
Michael


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