Mehrarbeit von BR abgelehnt, § 124 SGB IX trotzdem möglich (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 11.10.2012, 15:20 (vor 5124 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo,

ja der Schwerbehinderte kann es und sollte es auch sofern er es so moechte. Immer mit Kopie an SchwbV und BR.

Immer auch dann dem AG mitteilen, ob er grundsaetzlich oder ggf nur befristet die Befreiung gem. § 124 SGB IX moechte.

Die SchwbV sollte sofern von dem vom BR abgelehnten Antrag auch Schwbs betroffen gewesen waeren, den AG und den BA Schwb auf ihre Pflichten und die moeglichen Folgen bei Verstoss, also Beschlussverfahren gegen den AG und § 156 Abs 1 SGB IX gegen BA Schwb und den zustaendigen SB der Personalstelle der den Virgang an den BR bearbeitet hatte und die SchwbV nicht beteiligt hat, hinweisen.

Weiter aber auch den BR darsuf hinweisen, dass er stets bei Verstoss des AG gegen das SGB IX die Zustimmung zu Vorgaengen wegen Verstoss gegen ein Gesetz ablehnen kann und sollte.


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