Mehrarbeit von BR abgelehnt, § 124 SGB IX trotzdem möglich (Allgemeines)

sbv-ratschlag, Saturday, 13.10.2012, 20:57 (vor 5122 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Es ist sehr hilfreich.

Habe nur noch folgende Fragen zu folgenden Punkt:

» Die SchwbV sollte sofern von dem vom BR abgelehnten Antrag auch Schwbs
» betroffen gewesen waeren, den AG und den BA Schwb auf ihre Pflichten und
» die moeglichen Folgen bei Verstoss,also Beschlussverfahren gegen den AG
» und § 156 Abs 1 SGB IX gegen BA Schwb und den zustaendigen SB der
» Personalstelle der den Virgang an den BR bearbeitet hatte und die SchwbV
» nicht beteiligt hat, hinweisen.

Es sind auf jeden Fall Schwerbehinderte von der Mehrarbeit betroffen. Soweit ich es verstanden habe, ist doch mit dem "BA Schwb" der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gemeint, oder>

Wenn ja, werde ich den AG und den Beauftragten des Arbeitgebers sowie die Person, die die Überstunden beim BR beantragt hat, bzgl. des Verstosses (Unterlassung der Informationspflicht) auf den § 156 Abs.1 SGB IX schriftlich hinweisen.

Ein Beschlussverfahren läuft doch nur über den Betriebsrat, oder> Wenn ja, werde ich dies dem BR bei der nächsten BR Sitzung mitteilen, damit sie aktiv werden. Gleichzeitig werde ich den BR darauf hinweisen, dass schon der Verstoss des AG gegen das SGB IX ausgereicht hat, die Zustimmung zu Überstunden zu verweigern.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Viele Grüße
Michael


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