Mehrarbeit von BR abgelehnt, § 124 SGB IX trotzdem möglich (Allgemeines)

sbv-ratschlag, Wednesday, 24.10.2012, 12:37 (vor 5112 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es tut sich einiges in unserem Haus. Nun beantragte der AG eine freiwillige Anordnung von Überstunden bzw. Mehrarbeit beim BR. Aufgrund von Unklarheiten wurde der Antrag per Beschluss vom BR abgelehnt. Die SBV wurde wieder nicht separat informiert.

» Der AG darf sich nicht auf Information der SchwbV in Folge der Teilnahme an
» der BR Sitzung berufen. Dazu gibt es Rechtssprechung. Sollte man auch wohl
» auf den Seiten hier finden. Musst einmal unter § 95 SGB IX, auch ggf in der
» Kommentierung schauen.

Dies hast Du mir ja bereits mitgeteilt. Hatte den AG schriftlich auf den Verstoss §§ 95 Abs 2 i.V. 156 SGB IX in den möglichen Folgen hingewiesen.

Nun sind im Antrag des AG schwerbehinderte Menschen (sbM) von den geplanten Überstunden bzw. Mehrarbeit "selbstverständlich" ausgeschlossen. D.h., es ist als sbM nicht möglich in der Zeit November und Dezember 2012 Überstunden zu machen. Ist das möglich> Widerspricht dies nicht dem § 1 AGG>

Wenn dies gegen das AGG verstößt, sollte ich beim morgigen Treffen mit BR und GL schriftlich auf folgendes hinweisen:

1.) Erneut auf §§ 95 Abs 2 i.V. 156 SGB IX hinweisen und

2.) darauf bestehen, dass die Teilnahme an Überstunden auf jeden Fall für sbM möglich sein muss, da es ansonsten gegen das AGG verstößt, was zu Geldbuße führen kann.

Vielen Dank vorab für Deine Information.

Viele Grüße
Michael


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