Mehrarbeit von BR abgelehnt, § 124 SGB IX trotzdem möglich (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
nochmal danke für Deine Beantwortung meiner Fragen.
Mir ist nun noch folgendes unklar:
» Die SchwbV ist eigenständig und handelt auch eigenständig.
Wo endet die Informationspflicht des AG gegenüber der SBV> Genügt es, wenn die SBV, bei Abwesenheit seine Vertreter, durch die Teilnahme an der BR Sitzung bzw. Kenntnis von der BR Agenda von dem Überstundenantrag erfährt>
Hat die SBV dann die Möglichkeit den kollektiven Antrag bzw. Beschluss auf Überstunden abzulehnen/auszusetzen, bis die SBV lt. § 95 Abs. 2 SGB IX angehört wurde>
Oder hat der AG gegenüber der SBV generell eine separate Informationspflicht, wo sie rechtzeitig über Maßnahmen, die auch SB betreffen können, informieren müssen>
Ich möchte mich durch ein Anschreiben (§ 95 Abs. 2 SGB IX i.V. mit § 156 SGB IX) an die GL bzw. den BA Schwb nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Vielen Dank für Deine Informationen im Voraus.
Viele Grüße
Michael