Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 29.11.2012, 10:43 (vor 5076 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich habe hier eine etwas andere Sicht betreffend des zweiten Teils der Antwort.

Wenn z.B. eine Vielzahl Vorstellungsgespräche bereits gelaufen sind und dann im Laufe eines Vorstellungsgespräches sich herausstellt, dass was aus den Unterlagen nicht ersichtlich sich doch ein Schwerbehinderter befindet, muss der AG zwar erst einmal alles stoppen und die SchwbV sofort gem. SGB IX einbinden, es kann aber nicht gefordert werden, dass der AG alle Vorstellungsgespräche noch einmal NEU führen muss.

Dazu finde ich keine Rechtsgrundlage und es gibt auch kein entsprechendes Urteil. Hier ist ja auch zu beachten, dass hier kein Verschulden des AG vorliegt, welches solches berechtigen könnte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion