Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 30.11.2012, 11:09 (vor 5075 Tagen) @ mitsi

Hallo,

da hilft ggf nur eines, wenn Du einen solchen Fall hast, dass erst im Vorstellungsgespräch sich herausstellt, dass ein Schwerbehinderter unter den Bewerbern ist/war, du daher nun aus den von Dir beschriebenen Gründen eine komplette Wiederholung verlangst und der AG diesem nicht nachkommt, versuche es oer Beschlussverfahren einzuklagen.


PS: Eine Wiederholung bedeutet aber ggf auch, für die Wiederholer eine kleinen Vorteil. Denn sie haben ja die Erfahrungen aus dem ersten/ bereits geführten Vorstellungstermin. Könnten ggf also hier nachbessern.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion