Schwerbehinderung erst beim Vorstellungsgespräch angeben (Allgemeines)
Hallo,
da hilft ggf nur eines, wenn Du einen solchen Fall hast, dass erst im Vorstellungsgespräch sich herausstellt, dass ein Schwerbehinderter unter den Bewerbern ist/war, du daher nun aus den von Dir beschriebenen Gründen eine komplette Wiederholung verlangst und der AG diesem nicht nachkommt, versuche es oer Beschlussverfahren einzuklagen.
PS: Eine Wiederholung bedeutet aber ggf auch, für die Wiederholer eine kleinen Vorteil. Denn sie haben ja die Erfahrungen aus dem ersten/ bereits geführten Vorstellungstermin. Könnten ggf also hier nachbessern.