Betriebsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

xray, Bayern, Friday, 15.03.2013, 12:44 (vor 4078 Tagen)

Hallo,
ich lese schon sehr lange in diesem Forum und finde immer wieder einen Rat, vielen Dank an dieser Stelle.
Aktuell steht für mich folgende Frage und ich fand nix ähnliches im Forum.
Es handelt sich um den Abschluß neuer Betriebsvereinbarungen in einem Haus mit Vergütung nach TVöD, kommunale Trägerschaft.
Für Schwerbehinderte erfolgt lediglich der Hinweis, daß der Arbeitgeber aus dringenden dienstlichen Gründen Anträge ablehnen kann, wenn die sb MA ihre Rechte geltend machen wollen.
Nun meine Frage für alle kommenden Verabschiedungen neuer Betriebsvereinbarungen:
Sollte ich darauf hinwirken, dass auf die Teilhaberichtlinien im öffentl.Dienst hingewiesen wird oder gelten diese übergeordnet wie das SGB IX>
Gelten die Teilhaberichtlinien für alle Arbeitgeber im öff.Dienst, auch in kommunaler Trägerschaft>
Besten Dank im Voraus


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