Betriebsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 15.03.2013, 13:27 (vor 4078 Tagen) @ xray

Hallo,

ohne genaue Kenntnis des Inhaltes der BV und auch der Teilhaberichtlinien kann man hier von außen schwer etwas sagen.
Also nicht, ob diese gegen das geltende höherwertige Recht, also auch das SGB IX verstoßen.

» Es werden darin verschiedenste Sachverhalte geregelt wie Arbeitszeit,
» Dienstplangestaltung, kurzfristige Vertretung, und vieles mehr.
Hier könnten Themen und Rechte der Schwerbehinderten gem. § 81 Abs. 4 SGB IX betroffen sein. Diese können nicht per BV eingeschränkt werden. Es sind zwingende Rechte. Die SchwbV kann nur auf diese hinweisen und die Beachtung fordern. Doch sie können letztlich nur vom Betroffenen selbst, ggf auch oer Klage, geltend gemacht werden.

» In begründeten Fällen kann beantragt werden, vom jeweiligen Geltungsbereich
» ausgenommen zu werden. Dies kann aus dringenden betrieblichen Belangen
» abgelehnt werden.
Hier wäre zu prüfen ob diese Regelungen/Inhalte nicht gegen das SGB IX oder ander höherwertige und zwingende Rechte verstoßen.

» Dann verstehe ich richtig, dass die Teilhaberichtlinien übergeordnet sind
» und immer zutreffend sind bei sb Mitarbeitern und nicht extra
» daraufverwiesen werden muß>
So ist es. Doch auch hier müsste man um optimale Aussagen geben zu können diese inhaltlich kennen.


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