Betriebsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

xray, Bayern, Friday, 15.03.2013, 13:15 (vor 4078 Tagen) @ hackenberger

Hallo,


» Welcher Sachverhalt wird wie in dieser BV geregelt>

Es werden darin verschiedenste Sachverhalte geregelt wie Arbeitszeit, Dienstplangestaltung, kurzfristige Vertretung, und vieles mehr.

» Welche Anträge und Rechte sind hier gemeint>

In begründeten Fällen kann beantragt werden, vom jeweiligen Geltungsbereich ausgenommen zu werden. Dies kann aus dringenden betrieblichen Belangen abgelehnt werden.

» Hinweis: Man kann grundsätzlich nicht per BV oder TV geltende Geetze
» und Verordnungen negativ einschränken. Dieses wäre nur in den
» Ausnahmefällen möglich wo Gesetze und Verordnungen dieses vorsehen.
»
» Also, Gesetze und Verordnungen sind erst einmal unmuttelbares und zingendes
» Recht welches zu beachten ist.

Dann verstehe ich richtig, dass die Teilhaberichtlinien übergeordnet sind und immer zutreffend sind bei sb Mitarbeitern und nicht extra daraufverwiesen werden muß>

MfG
xray


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