Betriebsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
» Welcher Sachverhalt wird wie in dieser BV geregelt>
Es werden darin verschiedenste Sachverhalte geregelt wie Arbeitszeit, Dienstplangestaltung, kurzfristige Vertretung, und vieles mehr.
» Welche Anträge und Rechte sind hier gemeint>
In begründeten Fällen kann beantragt werden, vom jeweiligen Geltungsbereich ausgenommen zu werden. Dies kann aus dringenden betrieblichen Belangen abgelehnt werden.
» Hinweis: Man kann grundsätzlich nicht per BV oder TV geltende Geetze
» und Verordnungen negativ einschränken. Dieses wäre nur in den
» Ausnahmefällen möglich wo Gesetze und Verordnungen dieses vorsehen.
»
» Also, Gesetze und Verordnungen sind erst einmal unmuttelbares und zingendes
» Recht welches zu beachten ist.
Dann verstehe ich richtig, dass die Teilhaberichtlinien übergeordnet sind und immer zutreffend sind bei sb Mitarbeitern und nicht extra daraufverwiesen werden muß>
MfG
xray