Betriebsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 15.03.2013, 12:53 (vor 4078 Tagen) @ xray

Hallo,

» ich lese schon sehr lange in diesem Forum und finde immer wieder einen Rat,
» vielen Dank an dieser Stelle.
Danke und stetes mitlsen hilft oft schon ggf anstehende Fragen zu beantworten.

Doch nun erst einmal eine Verständnisfrage.

» Für Schwerbehinderte erfolgt lediglich der Hinweis, daß der Arbeitgeber aus
» dringenden dienstlichen Gründen Anträge ablehnen kann, wenn die sb MA ihre
» Rechte geltend machen wollen.
Welcher Sachverhalt wird wie in dieser BV geregelt>

Welche Anträge und Rechte sind hier gemeint>

Hinweis: Man kann grundsätzlich nicht per BV oder TV geltende Geetze und Verordnungen negativ einschränken. Dieses wäre nur in den Ausnahmefällen möglich wo Gesetze und Verordnungen dieses vorsehen.

Also, Gesetze und Verordnungen sind erst einmal unmuttelbares und zingendes Recht welches zu beachten ist.


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