Betriebsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

xray, Bayern, Friday, 15.03.2013, 13:50 (vor 4078 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» Genauere Inhalte der BV möchte ich nicht hier an dieser Stelle veröffentlichen, man weiß ja nie wer mitliest.
Es handelt sich um die Teilhaberichtlinien des Staates Bayern-
Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern
November 2012, auch zu finden hier auf der Seite unter Dokumente.

» » Es werden darin verschiedenste Sachverhalte geregelt wie Arbeitszeit,
» » Dienstplangestaltung, kurzfristige Vertretung, und vieles mehr.
» Hier könnten Themen und Rechte der Schwerbehinderten gem. § 81 Abs. 4 SGB
» IX betroffen sein.

Ja, sind betroffen.

Diese können nicht per BV eingeschränkt werden. Es sind
» zwingende Rechte.
Danke, das wollte ich wissen.

Ich werde trotzdem den BR und die GF bitten, auf das SGB IX sowie die Teilhaberichtlinien zu verweisen. Ob sie dieser Bitte nachkommen, wird sich zeigen. Für mich ist das Wissen ausschlaggebend, dass diese rechte und Richtlinien nicht eingeschränkt werden können, wollte Gewissheit haben:-)

» So ist es. Doch auch hier müsste man um optimale Aussagen geben zu können
» diese inhaltlich kennen.

Wie gesagt, die genauen Inhalte möchte ich hier nicht preisgeben.
Ich denke, deine Antwort hilft mir weiter.
In diesem Sinne noch einen schönen Tag
MfG
xray


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