Betriebsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

xray, Bayern, Friday, 15.03.2013, 14:20 (vor 4078 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» gegen wrlchen Teil der Teilhaberichtlinie wird hier verstoßen bzw betrifft
» die BV. Ich konnte hiet keine Inhalte erkennen, welche die angesprochenen
» Punkte betreffen.

Ich behaupte nicht, dass gegen diese verstoßen wird.
Es wird aber auch nicht auf sie hingewiesen, genauso wenig wie auf das SGB IX.
Wenn es um kurzfristige Vertretung / Versetzung geht und es einen sb MA betrifft, so regelt die Teilhaberichtlinie im Pkt.6.6. , dass mit dem Beschäftigten und der SBV vorher zu sprechen ist.
Dies wird so nicht in der BV erwähnt.
Meine Frage sollte sein, ob ich micht trotzdem darauf berufen kann, wenn Probleme auftreten, auch wenn diese übergeordneten Gestze und Richtlinien nicht erwähnt werden.
MfG
xray


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