Gleichstellung im Fall einer Anstellung in Aussicht gestellt (Gleichstellung)

Kati, Tuesday, 28.05.2013, 17:08 (vor 3992 Tagen)

Liebe Forum Mitglieder,

es geht um folgenden Sachverhalt: In einem Bewerbungsverfahren hat sich ein Bewerber mit einem GdB von 30 beworben. Eine Gleichstellung liegt noch nicht vor. Allerdings wurde ihm wohl im Falle einer Anstellung eine Gleichstellung in Aussicht gestellt.

Ist der Bewerber in diesem Fall bereits als gleichgestellt zu werten> Und ist eine Verpflichtung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch gegeben> Es sei denn der Bewerber wäre offensichtlich ungeeignet.

Ich bedanke mich.

Viele Grüße

Katja


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