Gleichstellung im Fall einer Anstellung in Aussicht gestellt (Gleichstellung)

karli04 ⌂, Niedersachsen, Monday, 24.03.2014, 16:06 (vor 3692 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ich hätte gerne gewusst wie es in diesem Fall bei Bewerbern um einen Ausbildungsplatz aussieht.
Bei uns hat sich eine Bewerberin um einen Ausbildungsplatz als Tierpflegerin beworben und dabei angegeben das sie einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hat. Bin ich jetzt als SBV mit im Boot> Sie soll auf jeden Fall eingeladen werden.
In §68 SGB IX Abs. 4 habe ich gelesen das Azubis auf Antrag während der Ausb. grundsätzlich schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Ich bin mir aber unsicher, ob das auch schon bei Bewerbungen zählt.

Viele Grüße
karli04

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LG
Karsten

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LG
Karsten


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