Rücknahme Antrag" Befreiung von Mehrarbeit" nach §124 SGB IX (Antragstellung / Widerspruch)

williniesky, Dresden/Sachsen, Tuesday, 30.07.2013, 11:41 (vor 3933 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

das sehe ich etwas anders. Es gibt ein Urteil des BAG, dass besagt, alles über 8 Stunden tägliche Arbeitszeit, ist Mehrarbeit. Das würde für den Kollegen bei gleitender Arbeitszeit bedeuten, er kann den Beginn der Arbeitszeit selbst festlegen, aber dann immer 8 Stunden. Das ergibt sich aus dem Problem, wenn er mal 7 Stunden arbeitet, wie will er die fehlende Stunde rausarbeiten, wenn er von Mehrarbeit befreit ist>
Der Kollege sollte aus meiner Sicht die Befreiung zurücknehmen und individuell nach § 81 Abs.4 Punkt 4 SGB IX sein Bedürfniss regeln. Das machen wir bei uns so, um den Kollegen noch die gleitende Arbeitszeit zu ermöglichen.

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MfG
Williniesky


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