Rücknahme Antrag" Befreiung von Mehrarbeit" nach §124 SGB IX (Antragstellung / Widerspruch)

motoraddiver, Bernau a.Ch., Monday, 02.09.2013, 11:02 (vor 3900 Tagen) @ hackenberger

Hallo
Leider ist das Thema noch nicht von Tisch. Habe letzte Woche ein Schlichtungsgespräch mit GL gehabt. Die Fa. argumentiert und versteckt sich meiner Meinung nach, hinter Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen MA.
Sie akzeptieren die Rücknahme des Antrags" Befreiung von Mehrarbeit" nicht, und bringen immer wieder ihre Fürsorgepflicht ins Spiel.
Habe schon Std.im Internet verbracht, leider ohne Erfolg. Wenn ich z.B. ein Urteil von einen vergleichbaren Fall finden würde, wäre mir ja schon geholfen.
Mein Rechtsempfinden ist es, wenn der MA sein Antrag zurück nimmt, dann fällt er doch automatisch wieder in den gesetzlichen Regelungen. Oder liege ich hier falsch.
Vielleicht hat hier einer neue Argumente für mich.

Danke und viele Grüße
Motoraddiver :-)


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