Rücknahme Antrag" Befreiung von Mehrarbeit" nach §124 SGB IX (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 02.09.2013, 13:22 (vor 3899 Tagen) @ motoraddiver

Hallo,

der AG kann sich hier nicht einfach auf die Führsorgepflicht berufen. Dieses müsste er dann als notwendig belegen. Also mit einer Ärztlichen Bescheinigung. Der Betroffene sollte sich von seinem Arzt doch einfach bestätigen lassen, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken/ Einschränkungen betreffend Mehrarbeit im gesetzlichen Umfang ergeben.

Dann dem AG mitteilen, dass sollte er bei seiner Haltung bleiben, man den AG auf Schadenersatz wegen Verstoß der Duskriminierung gem AGG verklagen werde. Aber klagen müsste hier der AN.

Doch auch der BR kann und sollte hier helfen. Er sollte dem AG mitteilen, dass man sofern dieser hier sein Haltung nicht ändert, man als BR wegen Benachteiligung dieses Koll. KEINER Mehrarbeit mehr zustimmen würde.


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