ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV (Kündigung)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 31.01.2014, 17:44 (vor 3746 Tagen)

Mein Stellvertreter (derzeit von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt)soll ausserordenlich, ersatzweise ordenlich unter Einhaltung einer 6 monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Darüber wurde ich heute nachmittag vom BR-Vorsitzenden telefonisch informiert. Er habe gerade den Antrag (die Anhörung) vom AG erhalten. Auch ich sollte heute nachmittag nach einem Telefonat mit Vertreter der GL dieses noch erhalten, haben es aber zeitlich bis zu meinem Arbeitsende nicht mehr auf die Reihe gebracht.

Sehe ich es nun richtig, nachdem der AG seine Entscheidung bereits getroffen hat und dem BR in Form der Anhörung mitgeteilt hat ohne zuvor die SchwbV zu involvieren, hat der AG gegen §95 Abs. 2 SGB IX verstoßen und der Beschluss ist vom mir nun für 1 Woche auszusetzen. Dies hätte jedoch nur eine reine verzögernde Wirkung, da ich kommende Woche von Dienstag bis Freitag nicht im Hause (somit verhindert) bin. Somit kann keine weitere Beratung ect. stattfinden und der Beschluss hat mit einwöchiger Verzögerung (zumindest ein kleiner Vorteil) erneut Gültigkeit.
Falls dieses richtig ist, wie muss ich vorgehen, BR-Sitzung ist für Montag nachmittag geplant.

Oder ist alles halb so wild, weil die eigentliche Kündigung ja wohl noch nicht geschrieben ist und erst die Institutionen wie BR, SchwbV, Integrationsamt ect. angehört werden>

Ich kann nun nicht so recht trennen, liegt ein Verstoß geggen den 95ziger vor oder ist die jetztige Beteiligung ausreichend>

Wo erhalte ich rechtsverbindliche Hilfe> ZBFS> Integrationsamt>

Ich will mir nicht nachsagen lassen, ich hätte meine Pflichten nicht vollständig wahrgenommen.


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