ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 01.02.2014, 21:44 (vor 3745 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

ich sehe hier den Zeitablauf schon als relevant an.
Wenn die SBV erst dann informiert wurde, wenn dem BR die Angelegenheit zur Anhörung vorgelegt wurde, dann war das ganz sicher nicht rechtzeitig im Sinne des Gesetzes.

Bei der Aussetzung scheinst Du einem fatalen Irrtum zu unterliegen. Die 1-Wochen-Frist bezieht sich auf die nachgeholte Information durch den AG. Informiert der AG innerhalb dieser 1-Wochen-Frist nicht oder nicht vollständig, verlängert sich diese Frist natürlich auch solange, bis der AG vollständig informiert hat und du angemessene Zeit und Gelegenheit hattest, die Information zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.


So dauerte bei mir letztes Jahr in einem höchst komplexen und umfangreichem Sachverhalt die (rechtswirksame) Aussetzung bis zur Erstellung sämtlicher notwendiger Stellungnahmen 6 Wochen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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