ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV (Kündigung)
Servus Sepp,
» Ich sehe das nicht nur als Info, weil am Montag lt. BRVors. die 3-tägige
» Widerspruchsfrist endet.
Wenn der AG wirklich ohne Zustimmung des IA dem BR die K. zur Anhörung vorlegt hat der Koll. ggf. beim Arbeitsgericht gute Chancen, dass die K. aufgehoben wird.
» Wie wäre denn die korrekte Vorgehensweise des AG`s>
» 1. Gespräch / Problemlösung mit der SchwbV
» 2. Präventionsverfahren ect.
» 3. Info an BR und SchwbV über die Einholung der Zustimmung des
» Integrationsamtes.
» 4. Nach Vorliegen derer Anhörungsverfahren BR / Stellungsnahme SchwbV
»
» Müsste so korrekt sein, oder>
Genau so sollte es laufen mit der kleinen Änderung, dass die Stellungnahme das IA von dir einholt (sihe auch unter A-Z bei Kündigung).
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter