ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 31.01.2014, 19:21 (vor 3746 Tagen) @ mietze_katz

Servus Sepp,

» Ich sehe das nicht nur als Info, weil am Montag lt. BRVors. die 3-tägige
» Widerspruchsfrist endet.
Wenn der AG wirklich ohne Zustimmung des IA dem BR die K. zur Anhörung vorlegt hat der Koll. ggf. beim Arbeitsgericht gute Chancen, dass die K. aufgehoben wird.

» Wie wäre denn die korrekte Vorgehensweise des AG`s>
» 1. Gespräch / Problemlösung mit der SchwbV
» 2. Präventionsverfahren ect.
» 3. Info an BR und SchwbV über die Einholung der Zustimmung des
» Integrationsamtes.
» 4. Nach Vorliegen derer Anhörungsverfahren BR / Stellungsnahme SchwbV
»
» Müsste so korrekt sein, oder>
Genau so sollte es laufen mit der kleinen Änderung, dass die Stellungnahme das IA von dir einholt (sihe auch unter A-Z bei Kündigung).

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion