ausserordenliche Kündigung der stlv. SchwbV (Kündigung)

mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 02.02.2014, 18:59 (vor 3744 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang

zu Deinen Ausführen möchte ich folgendes sagen:

» Wenn die SBV erst dann informiert wurde, wenn dem BR die Angelegenheit zur
» Anhörung vorgelegt wurde, dann war das ganz sicher nicht rechtzeitig im
» Sinne des Gesetzes.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wurde auch erst parallel zur Anhörung des BR das Integrationsamt informiert. Das IA hat ja für seine Stellungsnahme 2 Wochen Zeit, der BR ja nur 3 Tage, sogesehen dürfte das Ergebnis der Anhörung des BR schon sicher sein :-D .
»
» Bei der Aussetzung scheinst Du einem fatalen Irrtum zu unterliegen. Die
» 1-Wochen-Frist bezieht sich auf die nachgeholte Information durch den AG.
» Informiert der AG innerhalb dieser 1-Wochen-Frist nicht oder nicht
» vollständig, verlängert sich diese Frist natürlich auch solange, bis der AG
» vollständig informiert hat und du angemessene Zeit und Gelegenheit hattest,
» die Information zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.

Aus dieser Sichtweise habe ich dieses noch gernicht betrachtet, aber ...ich vermute, in diesem konkreten Fall wird wohl der AG egal was BR oder IA sagt, die Kündigung aussprechen und es auf eine Kündigungsschutzklage ankommen lassen. Und die Verfahrensfehler des AG`s werden dann dem Koll. den Aussieg nicht unerheblich versüssen.

Dieser in der Luft hängende Zustand wirft bei mir dann jedoch die nächste Frage auf: Nachdem es sich hierbei um meinem (einzigen) Stellvertreter handelt, muss ich Neuwahlen so kurz vor den turnusgemäßen Wahlen durchführen :-( . Jedoch wann ist es wirklich soweit>
Mit Rechtsgültigkeit der Kündigung> Und wie wäre es zu handhaben, sollte der Koll. jetzt für längere Zeit von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten (z.B. bei ordenlicher Kündigung oder Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages) freigestellt werden> Müssten dann wohl für Tage meiner Verhinderung feste Sprechzeiten einrichten, denn im Amt der SchwbV ist er ja nach wie vor.
Ich weis, ich denke jetzt schon etwas weit, muss mal in der Wahlordnung nachsehen oder vielleicht hat der eine oder andere schon mal eine Antwort.
»
VG
Sepp


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