Amtsaussübung (Allgemeines)
Hallo gefreiter,
ich hab zwar auch noch nicht allzuviel Ahnung, aber für ein paar Tipp`s aus der Praxis reichts vielleicht:
» Hallo,
» ich bin eine frisch gewählte VP und weiß gar nicht wie ich dem Forum für
» die bislang erfolgten Infos danken soll >:ok:
Gratulation zur Wahl!
Da stimm ich Dir zu, die schwbv.de ist eine sehr große Hilfe.
» Da ich bislang noch kein Seminar besucht habe, ist das Forum mein
» erfahrener Silberrücken, der mich leitet und führt
!!!!
Dann wird es aber Zeit fürs Grundlagenseminar. Bedenke, dass im Herbst turnusmässige Wahlen sind und dann sind die Seminare voll. Also Seminar aussuchen, Beschluß zum Besuch fassen und dem Arbeitgeber mitteilen (beides nachweislich dokumentieren!!!, Vorlagen findest Du hier oder bei jedem Seminaranbieter)
» Meine Fragen: Der Ansprechpartner des Arbeitgeber will nicht mit mir
» sprechen,
» sondern alles schriftlich haben
.Mit Hilfe des Forum habe ich ihn dazu
» gebracht mir dafür einen PC zur Verfügung zu stellen.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus! Aber ganz am Anfang war es bei mir auch so, es müssen erst die Reviere abgesteckt werden.
Ich verstehe Deine Aussage so, dass Dein Ansprechpartner des AG nicht direkt der AG (Geschäftsführer, Inhaber ect.) ist und so würde ich Dir raten,
» Ich als Vertrauensperson möchte einen Mitarbeiter des
» Integrationsfachdienst einladen, um ihm die Sachlage zu schildern, damit er
» vermitteln kann.
» Ich möchte auch einen Anwalt der IGM einladen, damit er mir auch
» weiterhilft.
bevor Du extern gehst, sprich mit dem AG (letztendlich ist er der Verantwortliche) selbst. Versuch dem AG klar zu machen, Du bist nur der verlängerte Arm des Integrationsamtes, Du berätst die Schwb und auch den Arbeitgeber.
» Darf ich das >>> oder kann mein Ansprechpartner das verwehren >>>>>
Prinzipiell darfst Du das, nachdem Du einen Beschluss gefasst hast und dieses dem AG mitgeteilt hast (Beschluss und Mitteilung unbedingt nachweislich dokumentieren). Ich halte jedoch ein verfrühtes Einschalten des IA oder eines RA für kontraproduktiv, zuvor solltest Du unbedingt mit der für Dich zuständigen Verwaltungsstelle Deiner Gewerkschaft sprechen. Eine Mitgliedschaft sehe ich als zwingend an.
» Ich werde ihn natürlich rechtzeitig darüber informieren, aber nicht dazu
» Einladen, denn dann würde die Situation eskalieren.
Du hast in der Situation das Hausrecht!
» Ich arbeite in einem mittelständischem
» Familienunternehmen:lookaround:
Interesant wäre noch, in wie weit in dem Betrieb die Beschäftigungsquote eingehalten wird.
»
» Gruß
Bedenke:
Es ist Fingerspitzengefühl angesagt, Du wirst Dir oft Deinen Mund fusselig reden müssen und "step by step" vorgehen, es verlangt auch niemand von Dir, dass Du gleich alle Misstände abstellst, eigne Dir erst mal ein Grundwissen an und dann Schritt für Schritt.
Ein übereilter Schlag mit dem Hammer auf den Tisch beschert Dir keine gute Zukunft, auch nicht mit dem besonderen Kündigungsschutz im Rücken.
MkG
Sepp