Amtsaussübung (Allgemeines)
» Servus Sepp,
»
» » Du hast in der Situation das Hausrecht!
» Die einschlägigen Gesetze und Kommentare bejahen das Hausrecht nur bei
» Versammlungen.
» Auf welches Gesetz bezieht sich deine Aussage>
Servus Hans-Peter,
nun endlich die geschuldete Antwort:
Das Hausrecht bedeutet die Befugnis, anderen das Betreten von Räumlichkeiten zu untersagen und deren Anwesenheit auszuschließen. Gleichzeitig können Sie als Betriebsrat auf Grund Ihres Hausrechts vom Arbeitgeber verlangen, das Betreten des Betriebsgeländes durch Betriebsfremde zu dulden, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung Ihrer Betriebsratsaufgaben erforderlich ist (z. B. Rechtsanwalt, Sachverständiger usw.).
Quelle: http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp>his=5094.51.4471&id=7028
Ist jetzt nicht die direkte Nennung eines Gesetzes, klingt aber plausiebel, oder>
Grüße
Sepp