Besuch beim Betriebsarzt nach einem BEM (BEM)

c.amio, Saarland, Wednesday, 26.03.2014, 08:51 (vor 3693 Tagen)

Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem.
Ein MA wurde zum BEM geladen.
Der AG fragte diesen MA warum sie denn im Jahr 2013 erkrankt sei.

Der MA machte davon Gebrauch dem AG keine Diagnose mitzuteilen und teilte dem AG mit, dass die Erkrankung nichts mit der Arbeit zu Tun hätte und ausgeheilt ist. Der MA war in diesem Jahr nur 2 Tage krank. Der Abteilungsleiter teilte mit, dass der MA sehr föleißig wäre wenn er da ist.
Der MA bekam eine Einladung zum Betriebsarzt. In dem Schreiben stand er solle sämtliche Befunde mitbringen. Dem Schreiben lag eine Entbindung der Schweigepflicht bei. Der MA ging mit meiner Begleitung zu der betriebsärzlichen Untersuchung.Auch weigerte sich der MA die Befunde preiszugeben. Darauf stellte der Betriebsarzt die Frage ob er sich denn nicht zur Untersuchung zur Verfügung stellen würde. Der MA antwortete selbsverständlich dürfen sie mich untersuchen. Darauf brach der BEtriebsarzt das Gespräch ab, mit der Aussage, dass er ja nicht untersuchen kann, ween er nicht wüßte was.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich möchte von Euch wissen. Muß Der MA den Arzt von der Schweigepflicht entbinden und Befunde zur Vewrfügung stellen. Auch wenn die Erkrankung nicht mit der Arbeit zusammenhängt. Kurz der MA war im vorigen Jahr am Anfang 3 Wochen erkrankt und gegen Ende 2 Wochen. Er hatte im Laufe des Jahres kleinere Erkrankungen. Kam aber in diesem Jahr über die 6 Wochen.
Ich habe das Gefühl, das der AG ein Exempel mit dem MA stellen möchte. Der jetzige neue Stand ist, dass der MA ein Schreiben von dem AG erhalten hat.Er soll Schweigepflichtsentbindung unterschreiben und Befunde dem Betriebsarzt zuschicken. Ich habe dem MA geraten, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

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Viele Grüße
Acryler


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