Besuch beim Betriebsarzt nach einem BEM (BEM)

c.amio, Saarland, Wednesday, 26.03.2014, 12:58 (vor 3693 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» wenn bei euch auf ein abgelehntes BEM automatisch ein "Krankengespräch"
» folgt, taugt, mit Verlaub, Euer BR/PR nix, daß er sowas zuläßt.

Da hast Du recht. Ich werde es mit dem BR erörtern.

»
» Möglicherweise hast Du bzw. Dein Kollege auch was verwechselt. Auch der
» Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem
» AG gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 ASiG. Man kann sich also dem Betriebsarzt
» durchaus offenbaren. Der Betriebsarzt hat über die Diagnosen trotzdem in
» seiner Stellungnahme zu schweigen und dem AG nur diejenigen Symptome
» mitzuteilen, die sich auf die arbeitsvertraglichen Pflichten auswirken
» könnten.

Leider hat der betroffene Arbeitnehmer kein Vertrauen in den Betriesarzt.
Er glaubt nicht, dass die genasnnten Diagnosen wietergegeben werden.Obwohl ich versichert habe. dass der Betr.-Arzt. unter Schweigepflicht steht.

Zu unserer Betriebsvereinbarung werde ich bei einem Gespräch mit dem AG,Änderungen vorschlagen.
Habe schon mit dem BR gesprochen. Wir werden uns am Mo. zusammensetzen und die Vereinbarung genau durchlesen. Ich glaube nicht das es im Sinne des Gesetzgebers ist, ein Gespräch nach fast einem Jahr durchzuführen. Zu mal der Arbeitnehmer seit 4 Monaten ohne Einschränkungen wieder arbeitsfähig ist.

--
Viele Grüße
Acryler


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