Besuch beim Betriebsarzt nach einem BEM (BEM)

elschwoabos, NRW, Wednesday, 26.03.2014, 12:15 (vor 3693 Tagen) @ c.amio

» Aber wie kann der MA dem AG beweisen, das keine Gefährdung am Arbeitsplatz
» vorliegt.

Muss er das denn> Das ist doch die Eigenverantwortlichkeit des MA.
Der AG kann aber auch nicht für etwas verantwortlich gemacht werden, was er nicht weiß, also mit anderen Worten:


Wenn er sagt, dass er nicht gefährdet sei, welchen Anlass hat der AG das anzuzweifeln>
Wäre der MA gefährdet und gibt das nicht an, schadet er sich selbst.
Und wenn die Gefährdung nicht offensichtlich ist, kann nach einer derartigen Aussage auch niemand den AG in die Verantwortung nehmen.

Vielleicht wäre das Beispiel ein Anlass, das mit dem AG grundsätzlich zu besprechen.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.


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