Besuch beim Betriebsarzt nach einem BEM (BEM)

c.amio, Saarland, Wednesday, 26.03.2014, 10:36 (vor 3693 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Wurde er denn auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen>

Ja der MA wurde auf die freiwillige Teilnahme hingewiesen. Aber lehnt der MA die Teilnahme ab, wird er ggf. zu Krankengespräch geladen. Das war bei andernen MA schon öfter der Fall.
Ich habe bis jetzt kein solches problematisches BEM gehabt.

Der Auftrag des Betriebsarztes wurde mir nicht mitgeteilt.
Im Gespräch wurde bei meinem Beisein die MA darauf hingewieden, dass ein Temin beim Betriebsarzt vereinbart wird.
Mir ist die Erkrankung des MA bekannt. Die Erkrankung führt zu keinerlei
Gefährdung am Arbeitsplatz.

Verstehe ich den Hinweis von A-Z aus schwbv.de richtig.
Der MA muß dem Betriebsarzt keine Befunde oder die Schweigepflichtdenbindung nicht unterschreiben.
Aber wie kann der MA dem AG beweisen, das keine Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt.
Denn ich nehme an, dass der AG darauf bestehen wird.
Ich habe beim AG um ein Gespräch gebeten.Den Termin habe ich nächste Woche. Ich werde ihn fragen, was das für ein BEM war. Denn dieses System soll dafür sorgen die Arbeitsfähigkeit des MA möglichst lange zu erhalten und den MA nicht unter Druck zu setzen.
Welche Argumente kann noch vorbringen>

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Viele Grüße
Acryler


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