Besuch beim Betriebsarzt nach einem BEM (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.03.2014, 12:35 (vor 3693 Tagen) @ c.amio

Hallo,

wenn bei euch auf ein abgelehntes BEM automatisch ein "Krankengespräch" folgt, taugt, mit Verlaub, Euer BR/PR nix, daß er sowas zuläßt.

Möglicherweise hast Du bzw. Dein Kollege auch was verwechselt. Auch der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem AG gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 ASiG. Man kann sich also dem Betriebsarzt durchaus offenbaren. Der Betriebsarzt hat über die Diagnosen trotzdem in seiner Stellungnahme zu schweigen und dem AG nur diejenigen Symptome mitzuteilen, die sich auf die arbeitsvertraglichen Pflichten auswirken könnten.

Auf die Kenntnis dieser relevanten Symptome - egal ob vom Betriebsarzt oder dem AN direkt mitgeteilt - hat der AG übrigens ein Anrecht, um seinen Fürsorgepflichten nachkommen zu können und die Offenbarung dieser Symptome gehört durchaus zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten.

Im Übrigen besteht auch für arbeitsmedizinische Untersuchungen grundsätzlich das Recht auf freie (Fach-)Arztwahl.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion