Besuch beim Betriebsarzt nach einem BEM (BEM)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 26.03.2014, 09:55 (vor 3693 Tagen) @ c.amio

Hallo Acryler,

» Ein MA wurde zum BEM geladen.
Wurde er senn auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen>

» Der AG fragte diesen MA warum sie denn im Jahr 2013 erkrankt sei.
Solch eine Frage lässt vermuten, dass bei euch BEM keinen "positiven" Stellenwert hat.

» Der MA machte davon Gebrauch dem AG keine Diagnose mitzuteilen und teilte
» dem AG mit, dass die Erkrankung nichts mit der Arbeit zu Tun hätte und
» ausgeheilt ist.
Dies ist sein gutes Recht.

» Der MA bekam eine Einladung zum Betriebsarzt.
Wurdest du gemäß §95(2) darüber informiert>
Was war der Auftrag für den Betriebsarzt>

» In dem Schreiben stand er
» solle sämtliche Befunde mitbringen. Dem Schreiben lag eine Entbindung der
» Schweigepflicht bei.
Vermutlich ein Standardanschreiben euerer Personalstelle.

» Der MA ging mit meiner Begleitung zu der
» betriebsärzlichen Untersuchung. Auch weigerte sich der MA die Befunde
» preiszugeben. Darauf stellte der Betriebsarzt die Frage ob er sich denn
» nicht zur Untersuchung zur Verfügung stellen würde. Der MA antwortete
» selbsverständlich dürfen sie mich untersuchen. Darauf brach der
» BEtriebsarzt das Gespräch ab, mit der Aussage, dass er ja nicht untersuchen
» kann, ween er nicht wüßte was.
Deutet daraufhin, dass er keinen konkreten Auftrag (Tauglichkeit für eine bestimmte Tätigkeit etc) hatte.

» Lange Rede kurzer Sinn. Ich möchte von Euch wissen. Muß Der MA den Arzt von
» der Schweigepflicht entbinden und Befunde zur Vewrfügung stellen. Auch wenn
» die Erkrankung nicht mit der Arbeit zusammenhängt.
Siehe dazu unter A-Z: http://www.schwbv.de/schweigepflicht_arzt.html

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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