Beteiligung b.Bewerbungsgesprächen (Einstellung)

hackenberger, Monday, 14.11.2005, 15:09 (vor 6757 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

da hilft offenbar nur der Weg zum Geld. Also § 156 usw.! Vorschlag, Du hast das eigenständige Recht dir anwaltlichen Rat zu holen. Ich würde vorschlagen, sofern Du nicht schon einen guten Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht kennst, erkundige Dich nach einem solchen bei deiner Gewerkschaft oder bei VdK. Er sollte nur Kenntnisse und Erfahrungen in beiden Rechtsgebieten haben.

Kläre mit diesem die Problematik kurz ab und auch dass Du seine Hilfe ganz offiziell als VPSchwb holen möchtest. Er soll Dir bitte auch schon vorab behilflich sein, bei der Meldung über diesen Sachverhalt und der Begründung der Notwendigkeit dieses an den AG. Darf nur als solche Position nicht auf der Rechnung auftauchen. ;-)

Er kennt bestimmt alle Möglichkeiten, außer dem § 156 SGB IX, wie Androhung eines Bußgeldes (diese können weit aus höher sein als die möglichen Bußgelder gem. § 156) gegen den AG im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung, bei wiederholtem/r Verstoß/Missachtung des SGB IX.


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