Beteiligung b.Bewerbungsgesprächen (Einstellung)
Hallo Magdalena,
§ 81 SGB IX ist die Stelle, die den Arbeitgeber verpflichtet, die SBV einzuschalten.
Grüße
J.Schmitt
Hallo Magdalena,
§ 81 SGB IX ist die Stelle, die den Arbeitgeber verpflichtet, die SBV einzuschalten.
Grüße
J.Schmitt
gesamter Thread: