SBV-Beteiligung bei Bewerbungsgesprächen (Einstellung)

Wolfgang E., Sunday, 09.03.2008, 14:24 (vor 5911 Tagen) @ Andrea

» Ewig das alte Lied - Beteiligung bei Bewerbungsgesprächen - immer wieder wird dagegen verstoßen, obwohl man gebetsmühlenartig alle Beteiligte immer wieder darauf hinweist. Unsere Personalabteilung (krankenhaus) ist zwar in der Zwischenzeit sehr kooperativ, nur die untergeordneten Abteilungen, bei denen die Stellen ausgeschrieben sind (vornehmlich im ärztlichen Bereich und Sekretariate) wird dies immer wieder ignoriert...

Hier kann vielfach eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/Personalrat weiterhelfen (§ 93 und [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] SGB IX, § 99 BetrVG), um die Beteiligungsrechte der SBV sicherzustellen. Dazu zwei recht aufschlußreiche Webbeiträge:

Beispiele der Beteiligung bei Einstellungen, die zeigen, welche große Chancen eine enge Zusammenarbeit von SBV und Betriebsrat in der praktischen Arbeit bietet, um die rechtlichen Möglichkeiten zur Integration ausschöpfen zu können.
www.schwbv.de/einstellungsmoeglichkeiten.html

Anzeige bei der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit: Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte mit dieser Möglichkeit der Interessendurchsetzung sehr sensibel umgegangen werden. In jedem Fall sollte eine Absprache mit dem Betriebs- oder Personalrat erfolgen.
www.integrationsamt.bayern.de

Nachdem es hier um "untergeordnete Abteilungen" geht, sieht das nach einem Organisationsverschulden der Personalverwaltung, der Personalverantwortlichen bzw. des AGB aus, die es nicht für nötig finden, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Was die Rechtsprechung dazu für den öD sagt, ist nachzulesen unter
www.schwbv.de/urteile/64.html


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