Beteiligung b.Bewerbungsgesprächen (Einstellung)

hackenberger, Monday, 14.11.2005, 19:26 (vor 6757 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

wir machen es weil es uns am Herzen liegt!

So nun zum Thema selbst, beantrage das Bußgeld gegen den Cheftarzt, denn der ist es welcher hier das SGB IX misachtet. Weiter ist es nun aber auch mal die Aufgabe des BASchwb und auch des Personalleiters hier den Chefarzt zur Ordnung zu rufen. Wenn diese dem nicht mit dem notwendigen Nachdruck nachkommen, sind sie auch für die Folgen mitverantwortlich.

Weiter kann man hier ja auch den AG mittel den weiteren Rechtsmittel zum Handel bewegen, Einweilige Verfügung mit Bußgeldandrohung usw.

Selbst wenn es dieses Mal nicht das gebracht hätte, was auch Deinem Wunsch entsproche hätte, so MUSS zukünftig für die Beachtung/Einhaltung des SGB IX Sorge getragen werden. Also zukünftig stets SGB IX konformes Handeln. Somit auch bei Berwerbungen/-gesprächen Info und Teilnahme über alle sofern auch nur 1 Schwerbehinderter/Gleichegstellter unter den Bewerbern ist.

Vieleicht hilft ja auch ein sehr intensives Gespräch mit der Leitung und hierbei dann der HInweis, dass sollte es nicht klappen die weiteren Schritte unausweichlich sind. Man möge diese auch dem Chefarzt ("Gott in Weiss") so vermitteln.

Aber bitte nicht aufgeben, weitermachen in der guten Sache!!:-)


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