Beteiligung b.Bewerbungsgesprächen (Einstellung)

Magdalena @, Monday, 14.11.2005, 21:08 (vor 6756 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea, ich kann Dich gut verstehen! Zu deinen Ausführungen hätte ich noch eine Frage: es heißt immer, wenn unter den Bewerbungen ein schwerbehinderter Bewerber dabei ist, so ist dem SBVler sämtliche entscheidungsrelevanten Bewerbungsunterlagen zur Einsicht auszuhändigen. Mein AG, mein Beauftragter des Arbeitsgebers und der Sachbearbeiter der Personalstelle wollen davon nichts hören, weil sie dies so noch nie gelesen hätten und ich muß zugeben, ich selbst habe auch noch nicht die Stelle gefunden, in dem steht, dass dem SBVler sämtliche Bewerbungsunterlagen, wie oben beschrieben, zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden muß. Mit Argumenten, daß man ja einen Vergleich bzw. sich ein Bild über sämtliche Bewerber machen muß, komme ich einfach nicht weiter! Es ist zum Haareraufen! Bzgl. Bewerbungsgespräche möchte ich garnichts sagen, hierzu kann sich ja jeder denken, wie diese bei uns ablaufen! Kein Schwerbehindertenvertreter! Ich weiß nicht einmal, ob der Personalrat anwesend ist. Wird auch nicht gesagt. Alles wird schön geheim gehalten! Ich weiß nicht, vielleicht fällt das auch unter Schweigepflicht!!!! Es wäre alles so einfach!!!!

Für Hilfe wäre ich Dir oder von den Forumsleser sehr dankbar!


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