Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Wahlen)
Hallo,
Ich bin seit Mai Betriebsratsvorsitzender eines mittelständischen Unternehmens. Da es bislang keine Schwerbehindertenvertretung gab, habe ich die Wahl einer solchen nun initiert.
Allerdings bin ich gerade auf ein Problem gestoßen, zu dem ich keine definierte Antwort erhalte. Einer der Wahlberechtigten ist im Aussendienst tätig. Sein Wohnort befindet sich ca. 300 km von der Firmenzentrale entfernt.
Nach BetrVG § 44 sind die Kosten für die Dauer der Wahlversammlung sowie die Wegezeiten vom Arbeitgeber zu vergüten und der Beschäftigte für diese Zeit freizustellen.
Dazu folgende Frage:
Muss der AG auch Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung bezahlen oder sind hier irgendwo Grenzen gesetzt (Verhältnismäßigkeit)? Die Wahlversammlung ist für etwa eine Stunde angesetzt, was aber den Aufwand des Aussendienstmitarbeiters nicht schmälert.
Reicht eine Begründung beim AG nach § 44 BetrVG zur Übernahme aller Kosten?
Vielen Dank
LG
Bäarnd