Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 30.09.2014, 19:34 (vor 4404 Tagen) @ Bäarnd

Hallo Bäarnd,
Bearbeite bitte dein Profil. Dann kann die Antwort u.U. noch detaillierter erfolgen.
Wichtig wär auch ob ihr eine GSBV habt!

Die Anzahl der Außendienstler beträgt 20 also "weniger als 50 Wahlberechtigte in räumlich weit voneinander entfernten Dienstellen".

Habt ihr nur Außendienstler?

Wir werden daher auch das förmliche Wahlverfahren anwenden.

Das Ist ok.

Inwieweit das die Situation jetzt allerdings entschärfen soll verstehe ich nicht? Die Kosten entstehen doch beim förmlichen Wahlverfahren auch, da die Wahlberechtigten doch erstmal einen Wahlvorstand bestellen und somit anwesend sein müssen.
Nach meinem Verständnis ist die Bestellung des Wahlvorstands im förmlichen Wahlverfahren, mit der Wahlversammlung beim vereinfachten Wahlverfahren gleichzusetzen!? (Wie erwähnt wählen wir zum ersten mal eine SBV)

Da hat du schon recht. Aber es ist schon ein Unterschied ob ich zur WV-Bestellung mein "Wahlrechts" nicht ausübe oder mein Wahlrcht zur SBV nicht ausübe.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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