Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Wahlen)

Heinrich, Monday, 29.09.2014, 18:45 (vor 4405 Tagen) @ Bäarnd

... die sogar mehr als 700 km von der Firmenzentrale wohnt.

Hallo Bäarnd,

das mit den über 700 km Entfernung des Wohnorts und damit wohl auch ihres Außendienstbezirks von der Zentrale hat wenig mit räumlicher Nähe zu tun. Ich habe daher - wie Hans Peter - Bedenken gegen eine vereinfachte Wahl in einer Wahlversammlung. Eine Wahl in einer Wahlversammlung wäre m.E. klar anfechtbar. Hier käme daher eine förmliche Wahl (wg. den Außendienstlern evtl. mit angeordneter Briefwahl) in Betracht.

NB: Das mit der förmlichen Wahl wäre bereits dann zu bejahen nach der Rechtsprechung, wenn es sich nicht um schwerbehinderte Außendienstler handeln würde, sondern um nichtbehinderte Außendienstler. Denn es kommt nicht etwa alleine auf die Entfernung der wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten untereinander an, sondern nach der Rechtsprechung vielmehr auf die Entfernung der Betriebsteile mit wählbaren Beschäftigten untereinander.


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