Kostenübernahme zur Wahlversammlung (Wahlen)
Hallo,
Ich nochmal.
Unmittelbar nach meinem Eintrag habe ich erfahren, dass es auch noch eine wahlberechtigte Aussendienstmitarbeiterin gibt, die sogar mehr als 700 km von der Firmenzentrale wohnt. Sie müsste demnach einen Anreisetag, eine Übernachtung und einen Abreisetag für die Wahlversammlung beanspruchen.
Da wir sich die Geschäftsleitung sicherlich vehement dagegen sträuben.
LG
Bäarnd