Wahlausschreiben (Wahlen)
Hallo Herr Semmler,
erst einmal danke für die prompte Antwort. ich hatte gestern Abend dann auch mit dem Vorsitzenden telefoniert aber er meinte ganz lapidar das es sich um das vereinfachte Wahlverfahren handeln würde. Und das das Urteil hier keine Bedeutung hätte.
So weit so schlecht, ich frage mich allerdings was ich jetzt tun kann? Da ich persönlich einen GDB von 30 habe und erst im Laufe dieses Jahres den Bescheid vom Versorgungsamt über 50% oder höher erhalten werde sind mir die Hände gebunden. Ich kann die Wahl nicht anfechten. Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
LG
Ulrich Schwenger